Gemäß § 19 Abs. 4 ElWOG iVm § 14 Abs. 1 END-VO sind wir verpflichtet, die nach der END-VO erhobenen Kennzahlen jährlich zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr zu veröffentlichen.
Da diese Zahlen, aber auch die hohe Netzqualität und die rasche Abwicklung von Kundenanfragen zeigen veröffentlichen wir sie gerne.
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